Als gemeinnützige Institution sind wir auf Spenden und Zustiftungen angewiesen, um unseren Auftrag der Menschenrechtsarbeit in der Region Ulm wahrzunehmen. Mit Ihrer Spende finanzieren wir beispielsweise regelmäßige Veranstaltungen, halten unser Pilotprojekt “Rollender Infostand” am Laufen oder unterstützen mit der Dotierung des Ulmer Menschenrechtspreis andere Personen, Organisationen oder Institutionen in der Region Ulm, die sich in gewaltfreier und vorbildlicher Weise für die Menschenrechte einsetzen bzw. eingesetzt haben. Dabei haben Sie die Wahl, ob Ihre Spende dem Bündnis oder der Stiftung zukommen soll (lesen Sie hier mehr über die Struktur der Stiftung und des Bündnisses, oder schreiben Sie eine Mail an spenden@stiftung-mrb.de).

An welche Institution sollte meine Spende gehen?

An welche Einrichtung ihre Spende geht, hängt davon ab, ob Sie für ein bestimmtes Projekt spenden wollen (bspw. den Rollenden Infostand, oder den Ulmer Menschenrechtspreis), oder – falls Sie uns eine allgemeine Spende zukommen lassen möchten – wie hoch ihre Spende ist. Generell empfehlen wir ab einem Betrag über 500€ eine Zustiftung an das Stiftungskapital der Stiftung. Dies hilft unserer Stiftung, langfristig tätig zu sein.

Erhalte ich für meine Spende eine Spendenbescheinigung?

Sowohl der Verein als auch die Stiftung sind vom Ulmer Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Bis zu einer Einzelspendenhöhe von 300€ ist für Ihre Steuererklärung ein vereinfachter Nachweis, wie ein Kontoauszug ausreichend. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne Zuwendungsbestätigungen oder Spendenbescheinigungen aus (auch für Spenden unter 300€).  Bitte schreiben Sie in diesem Fall eine kurze Nachricht mit Ihrer Adresse und der Höhe und dem Datum Ihrer Spende an spenden@stiftung-mrb.de. Wir versenden Zuwendungsbestätigungen für das vergangene Jahr i.d.R. Ende des ersten Quartals des neuen Jahrs per Post.

Spendenkonten

Spendenkonto des Bündnisses (operatives Geschäft)

Bündnis Menschenrechtsbildung e. V.
IBAN: DE14 6309 0100 0130 8510 00
BIC: ULMVDE66XXX
bei der Volksbank Ulm-Biberach eG
Steuernummer: 88040/70458

Wenn Sie möchten, können Sie eine Zweckspende für ein bestimmtes Projekt angeben. Ansonsten werden wir die Spende gemäß unseres Vereinszwecks einsetzen.

Vorschläge für Zweckspenden:

  • Rollender Infostand“: Unterstützt die Instandhaltung unseres Pilotprojekts, mit dem wir in der Region Ulm Menschenrechtsveranstaltungen unterstützen.

Spendenkonto der Stiftung für Spenden, Zustiftungen und Vermächtnisse

Stiftung Menschenrechtsbildung
IBAN: DE10 6309 0100 0140 5370 07
BIC: ULMVDE66
bei der Volksbank Ulm-Biberach eG
Steuernummer: 88045/09880

Wenn Sie möchten, können Sie eine Zweckspende für ein bestimmtes Projekt angeben. Ansonsten werden wir die Spende gemäß unseres Stiftungszwecks einsetzen.

Vorschläge für Zweckspenden:

  • Ulmer Menschenrechtspreis“: Unterstützt Personen, Organisationen oder Institutionen in der Region Ulm, die sich in gewaltfreier und vorbildlicher Weise für die Menschenrechte einsetzen bzw. eingesetzt haben.
  • Vortragsreihe“: Hilft uns, regelmäßige und abwechslungsreiche Vorträge rund um das Themengebiet Menschenrechte mit spannenden und interessanten Referentinnen und Referenten zu veranstalten.

Steuervorteile des Stiftens

Als Stifterin oder als Stifter können Sie bis zu eine Million Euro steuerlich geltend machen. Auch Sachspenden und Vermächtnisse helfen der Stiftung. Wir geben Ihnen gerne persönlich ausführlich Auskunft über den Stiftungszweck, die Verwendung der Gelder und den Prozess bis zur Errichtung der Stiftung. Begleitet wird die Stiftung von der Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach (Treuhänderin), vom Regierungspräsidium Tübingen (Genehmigungsbehörde und Stiftungsaufsicht) sowie vom Finanzamt Ulm.

Informationen über die Steuervorteile des Stiftens bietet zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Stiftungen in einer Zusammenfassung.