Quelle: Drößler / Stiftung MRB

In den meisten Staaten gehören Menschenrechte inzwischen zu den Rechten, die man einklagen kann. Aber das ist nur wenigen Menschen bewusst. Auch in Deutschland zeigen mehrere Umfragen aus den letzten Jahren, dass ein sehr großer Prozentsatz der Bevölkerung sehr wenig über Menschenrechte weiß – obwohl diese auch einen bedeutenden Teil des deutschen Grundgesetzes ausmachen.

So können in Deutschland 42 Prozent der Bevölkerung kein einziges Menschenrecht nennen, mehr als ein Viertel der Befragten (28 Prozent) haben noch nie etwas von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gehört.

Dies wollen wir ändern!

Vor dem Hintergrund der praktischen Erfahrung aus vielen Jahren bieten wir Schulen und Hochschulen sowie Einrichtungen zur Erwachsenenbildung Möglichkeiten zur Zusammenarbeit an und stellen qualifizierte Referenten, Konzepte und Materialien zur Verfügung.

Die Stiftung Menschenrechtsbildung wurde am 23. September 2015 gegründet. Stifter ist der gemeinnützige Verein Bündnis Menschenrechtsbildung e.V.
Am 5. Dezember 2014 haben wir von der Volksbank Ulm-Biberach eine großzügige Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro bekommen. Das Geld ist zweckgebunden und dient als Grundkapital der Stiftung.

Unser Auftrag

Unser Auftrag besteht darin, Menschenrechte bekannt zu machen. Wir beziehen uns dabei auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 (UN-Menschenrechtscharta) sowie auf die Empfehlungen der Deutschen Kultusministerkonferenz für die Menschenrechtsbildung an Schulen. Der 10. Dezember wird deshalb auch als Tag der Menschenrechte begangen.

Amnesty-Mobil Biberach Pestalozzi-GymnasiumQuelle: Amnesty International UlmDer Stiftungszweck wird verwirklicht

  • durch die Unterstützung der Menschenrechtsbildung, insbesondere in der Region Ulm und Umgebung,
  • die Einrichtung und Verleihung des Ulmer Menschenrechtspreises, deren Kriterien und Verfahren in einer Geschäftsordnung näher bestimmt werden,
  • die Finanzierung von Veranstaltungen und Publikationen mit Bezug zur Menschenrechtsbildung sowie
  • die Unterstützung des Behandlungszentrums für Folteropfer Ulm (BFU).

Der Stiftungszweck wird gleichermaßen durch die Weitergabe von Geldmitteln an andere Körperschaften, die diesen steuerbegünstigten Zweck verfolgen, erfüllt.

Für unsere Arbeit benötigen wir Ihre Unterstützung. Beispielsweise in Form von Spenden und Zustiftungen.

Struktur

Eng verwachsen mit der Stiftung Menschenrechtsbildung ist der eingetragene Verein Bündnis Menschenrechtsbildung. Zusammen mit der Stiftung arbeitet der Verein an unserem Auftrag, den Menschenrechten in und um Ulm zu mehr Öffentlichkeit zu verhelfen. Das nachfolgende Diagramm erklärt die Verbindung zwischen der Stiftung und dem Verein.

Weshalb zwei Institutionen?

Die Stiftung Menschenrechtsbildung ist als Treuhandstiftung unter dem Dach der Volksbank-Stiftung errichtet. Dies hat gewisse Vorteile, wie eine unkomplizierte Gründung, sowie Rechtssicherheit, mit der wir schnell unsere Aufgaben als Stiftung wahrnehmen können. Da die Finanzen der Stiftung jedoch treuhänderisch von der Volksbank verwaltet werden, ist ein solches Konstrukt weniger gut für operative Geschäfte mit vielen kleinen Geschäftsvorgängen geeignet.

Der Verein Stiftung Menschenrechtsbildung e.V. stellt aus diesem Grund nicht nur den Stiftung-Gründer dar, sondern übernimmt zusätzlich die Verwaltung der operativen Geschäftsprojekte, wie beispielsweise unser Verlagsprojekt Edition Kettenbruch, oder das des Rollenden Infostandes. Zudem stellen seine Mitglieder zum Teil den Stiftungsrat.

Die Stiftung Menschenrechtsbildung hingegen übernimmt Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit: Sie tritt als (Mit-)Veranstalterin von Veranstaltungen auf, kooperiert mit unseren Partnern für die Menschenrechtsarbeit und vergibt den Ulmer Menschenrechtspreis.

An welche Institution sollte meine Spende gehen?

An welche Einrichtung ihre Spende geht, hängt davon ab, ob Sie für ein bestimmtes Projekt spenden wollen (bspw. den Rollenden Infostand, oder den Ulmer Menschenrechtspreis), oder – falls Sie uns eine allgemeine Spende zukommen lassen möchten – wie hoch ihre Spende ist. Generell empfehlen wir ab einem Betrag über 500€ eine Zustiftung an das Stiftungskapital der Stiftung. Dies hilft unserer Stiftung, langfristig tätig zu sein.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne Zuwendungsbestätigungen oder Spendenbescheinigungen aus. Sowohl der Verein als auch die Stiftung sind vom Ulmer Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.

Weitere Informationen zum Thema Spenden finden sie hier.

Bildquellen

  • cropped-DSC_0506.jpg: Drößler / Stiftung MRB
  • Amnesty-Mobil Biberach Pestalozzi-Gymnasium: Amnesty International Ulm